Beckmann & Partner
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Was bringt die CSDR III mit sich?

Datum | 19.03.2021

„Der Regulierungsmarathon geht weiter“: So titelt der neue Fachartikel der Beckmann & Partner Beratungsmanufaktur, der in der neuen Ausgabe der Zeitschrift für Bankpolitik und Praxis „die bank“ erschienen ist. Er zeigt auf, worauf sich Marktteilnehmer*innen rund um die Abwicklungsdisziplin schon heute einstellen müssen – obwohl die CSDR III voraussichtlich erst im Februar 2022 in Kraft treten wird. 

Es ist ein Autor*innen-Trio der Beckmann & Partner Beratungsmanufaktur, das sich intensiv mit der kommenden Abwicklungsdisziplin CSDR III (Central Securities Depositories Regulation) beschäftigt hat. Denn diese Regularie wird vielfältige Änderungen mit sich bringen: Marvin Dietrich, Vicky Töppel und Larissa Wallraff haben sich als Bankfachberater*innen schon längst darauf vorbereitet, ihren Kund*innen auch bei diesem komplexen Thema zur Seite zu stehen. 

„Die neuen CSDR III-Vorgaben verfolgen das Ziel, die Abwicklung von Wertpapiergeschäften innerhalb der EU noch effizienter, vor allem aber auch sicherer zu machen“, informiert Vicky Töppel. „Da diese Regularie dafür zahlreiche Anforderungen stellt, bleibt Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Zentralverwahrern und Behörden keine Zeit zum Durchatmen. Es gilt, diese zeitnah umzusetzen.“  

Was das konkret bedeutet, zeigen die Autor*innen auf: Die CSDR III rückt die Prävention, die Sanktion und die Kontrolle in der Wertpapierabwicklung in den Fokus.  

 „Die Prävention soll dem Scheitern der Abwicklung vorbeugen – und zwar schon innerhalb des Zuteilungs- und Bestätigungsprozesses“, erklärt Larissa Wallraff. „Änderungen bei der Verarbeitung und dem Abgleich von Wertpapiertransaktionen sollen das Scheitern verhindern.“  

Scheitern die Abwicklungen jedoch trotz aller Präventionsmaßnahmen, kommt es zu Sanktionen in Form von Strafzahlungen (Penalty) und einem anschließenden obligatorischen Eindeckungsvorgang (Buy-in). Und innerhalb der Kontrolle werden neue, weitreichende Überwachungs- und Berichtsvorgaben gemacht.  

Sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nicht noch eine weitere inhaltliche Überarbeitung der CSDR III vornehmen, sind umfassende Anpassungen in den IT-Systemen notwendig, um den Anforderungen gerecht zu werden“, so Marvin Dietrich. „Unter anderem müssen sogenannte Buy-in Agents eingerichtet und rechtliche Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern geschlossen werden. Außerdem sind Markttests durchzuführen und vieles mehr.“ 

Die Marktteilnehmer*innen sollten deshalb rasch handeln, empfehlen die Autor*innen.  


Wer sich weiter informieren möchte, kann den gesamten Fachartikel in „die bank“ online lesen 

oder sich individuell vom Team der Beckmann & Partner Beratungsmanufaktur beraten lassen!  

 

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