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ARUG II

Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen der Aktionärsrechterichtlinie II (ARUG II) und Implementierung neuer Prozesse, die sich daraus ergeben

  • Projektkennung: P19-0173-58834
  • Bankart: Kreditgenossenschaft
  • Branche: Kreditwesen
  • Einsatzdauer: 11 Monate
  • Startjahr: 2019
  • Status: abgeschlossen
Die EU Richtlinie Shareholder Rights Directive wurde durch das EU-Parlament geändert bzw. überarbeitet. Diese Änderung wurde in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 publiziert. In Deutschland ist die Implementierung mit dem Gesetz der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geplant.
  • Tätigkeitsbereich: Wertpapierabwicklung
  • Themen: Corporate Actions, ARUG
  • Themenbeschreibung: Durch ARUG II haben Emittenten die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen, in der ihre Anteilseigner, die Bestände bei der jeweiligen Bank haben, offengelegt werden. Im Bereich Corporate Action müssen hierfür neue Prozesse implementiert werden. Außerdem muss die technische Voraussetzung für den Empfang der Anfragen gewährleistet werden.
  • Rollen: Business Analystin
  • Kernaufgaben: Dokumentation, Koordination, Projektorganisation
  • Weitere Aufgaben: Analyse, Fachbereichsunterstützung, Produktionsbetreuung
  • Aufgabenbeschreibung: Unterstützung der Projektleitung bei der Erstellung von Dokumenten, Präsentationen und Statusberichten. Erste Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich. Nachbetreuung der Produktion bei Anwendungsproblemen.
  • Bankfachliche Software: Avaloq ABS
  • Kerntechniken: Microsoft Office
  • Weitere Techniken: Skype for Business