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EZB räumt auf - weiterhin viel Arbeit für deutsche Banken

Comprehensive Assessment ist abgeschlossen, jetzt beginnt SSM und SRM.

Datum | 28.10.2014

Auch wenn an diesem Wochenende die deutschen Kreditinstitute gut durch den Stresstest der EZB gekommen sind, liegt immer noch viel Arbeit an.


Die europäische Bankenunion ist laut Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble „das wichtigste europäische Projekt seit der Einführung des Euro“ und teilt sich auf in:

  • einheitliche Bankenaufsicht (SSM)
  • einheitliche Bankenabwicklung (SRM)
  • einheitliche Einlagensicherung (DGS)

Der sogenannte Comprehensive Assessment, bei dem über 6.000 EZB-Prüfer die Kreditinstitute in den letzten Monaten geprüft haben, sollte im Vorfeld der Bankenaufsicht alle Details und Risiken jeder Bank aufdecken. Der Comprehensive Assessment ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse am Sonntag beendet.

Dabei wurden 130 Banken auf ihr Kernkapital unter normalen und adversen Stressszenarien geprüft. Durchgefallen sind in Europa insgesamt 25 Banken. Davon nur eine in Deutschland (Münchener Hypothekenbank), welche aber bereits nach einer 408 Millionen Euro schweren Kapitalerhöhung nachträglich weiteres Kapital beschaffen konnte und somit die erforderlichen 5,5 Prozent Kernkapitalquote einhält.

Nun startet ab dem 4. November der SSM, die einheitliche Bankenaufsicht, und damit die Aufsicht der Kreditinstitute durch die EZB. Für bedeutende Kreditinstitute wie zum Beispiel die Deutsche Bank, die Commerzbank und die DZ Bank, für Landesbanken wie die LBBW oder die HASPA, aber auch für Autobanken wie die Volkswagen Bank sowie auch für Kreditinstitute wie die Hamburger Sparkasse oder die Frankfurter Sparkasse wird die EZB nun die Aufsichtsverantwortung übernehmen. Weniger bedeutende Institute wie regionale Banken wie zum Beispiel (Kreis-) Sparkassen, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen und Volksbanken, aber auch die PSD Banken, Mercedes-Benz Bank, die Portigon oder auch die in Deutschland ansässigen Institute wie Morgan Stanley, Goldman Sachs oder J.P. Morgan werden weiterhin von ihren zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) unter der Gesamtaufsicht der EZB kontrolliert.

Dies gewährleistet einen einheitlichen Aufsichtsansatz. Informationen dazu hat die EZB am 30. September 2014 in ihren Leitfaden zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Welche Banken von der EZB direkt und welche nur indirekt über die nationalen Behörden von der EZB beaufsichtigt werden ist abhängig von deren Größe. Dazu hat die EZB am 04. September 2014 die Liste bedeutender beaufsichtigter Unternehmen und Liste weniger bedeutender Institute veröffentlicht. Die Bedeutung wird anhand folgender Kriterien aus Artikel 6 Absatz 4 der SSM Verordnung bestimmt:

  • Größe
  • Relevanz für die Wirtschaft der Union oder eines teilnehmenden Mitgliedstaats
  • Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten

Unter Größe ist ein Kreditinstitut zu verstehen, dessen a) Bilanzsumme mindestens 30 Mrd. Euro beträgt oder b) dessen Bilanzsumme 20 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes beträgt oder c) dessen Bilanzbewertung seitens der nationalen zuständigen Behörde als bedeutend für die betreffende Volkswirtschaft betrachtet wird (mindestens drei größten Institute des Landes).

Zur Bewertung der Kreditinstitute führten im Vorfeld die nationale Aufsichtsbehörde und die EZB gemeinschaftlich das sogenannte „Comprehensive Assessment“ durch, unter welchem sich die Kreditinstitute einer Risikobewertung (Risk Assessment), Bilanzprüfung (Balance Sheet Assessment) und einem Stresstest unterzogen.

Durchgefallen? Dann Abwickeln! Der SRM im Detail.

Als einzige deutsche Bank ist die Münchener Hypothekenbank auf Grundlage der Zahlen aus 2013 durch den Stresstest der EZB gefallen, hat aber bereits nachträglich ausreichend Geld besorgt und somit Ihre Hausaufgaben noch gemacht. Aufatmen heißt es für alle anderen deutschen Banken, wie zum Beispiel auch die Commerzbank und die Deutsche Bank, welche unter anderem die Prüfung der Mindestschwelle von 5,5 Prozent Eigenkapitalquote aus der größten Bankenprüfung aller Zeiten bestanden haben.

Die ÖVAG (Österreichische Volksbanken AG), welche am Sonntag ihr schlechtes Ergebnis bescheinigt bekommen hat und durchgefallen ist, steckt nun mitten in den Anforderungen des SRM.

Wurde wie bei ihr ein Kapitalmanko bei der Prüfung bescheinigt, so greift die zweite Säule der Bankenunion, der Einheitlichen Bankenabwicklung (SRM - Single Resolution Mechanism). Der SRM ergänzt den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM).

Die ÖVAG und alle anderen Banken die durchgefallen sind haben nun zwei Wochen Zeit, der EZB in Frankfurt zu erklären wie sie ihre Kapitallücke füllen wollen.

Aktueller Zeitplan für durchgefallene Banken

Zwei Wochen bleiben durchgefallenen Banken Zeit, um der EZB Sanierungspläne vorzulegen, die detailliert erklären, wie sie ihre Kapitallücke decken wollen. Diese können eine Neuemission von Eigenkapital, einbehaltene Gewinne, niedrigere Bonuszahlungen, solides bedingtes Kapital oder die Veräußerung ausgewählter Vermögenswerte vorsehen.

Nachdem diese sogenannten Sanierungspläne vorgelegt wurden bleiben den Banken sechs Monate, um die Lücke aus der Prüfung der Aktiva-Qualität und jene aus dem Basisszenario des Stresstests zu schließen.

Neun Monate bleiben, um das Manko aus dem adversen Szenario zu beseitigen. Für einzelne Banken der Euro-Zone geht der Stress nach der Veröffentlichung der Prüfungsresultate also erst richtig los.

Die Abwicklungsentscheidung und Finanzierung

Bleibt dies erfolglos, so kann eine Bank abgewickelt werden. Ein Verfahren zur Abwicklung einer Bank erfordert zunächst einen Beschluss der EZB. Anschließend erarbeiten die Mitglieder im "Single Resolution Board" (SRB), dem Steuerungsgremium des SSM mit Sitz in Brüssel, einen Entscheidungsvorschlag zur Sanierung beziehungsweise Abwicklung. Dies kann innerhalb von 24 Stunden geschehen. Soweit anschließend kein Einspruch durch die EU-Kommission oder durch die Mitgliedsländer erfolgt, soll die Abwicklung erfolgen.

Finanziert werden soll eine Abwicklung durch den einheitlichen Abwicklungsfonds, den „Single Resolution Fund“, kurz „SRF“. 

Dieser Abwicklungsfond dient der Finanzierung einer Abwicklung und soll vermeiden, dass Steuerzahler bei Bankenkrisen wieder zur Kasse gebeten werden. Insgesamt soll so ab 2016 bis 2024 ein Fonds über 55 Milliarden für die Abwicklung von Banken in der Eurozone aufgebaut werden.

Dafür stellen die Mitgliedstaaten nach Artikel 102 der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung sicher, „dass die im Rahmen ihrer Finanzierungsmechanismen verfügbaren Mittel bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 1 % der gedeckten Einlagen aller in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Institute entsprechen.“

Die EU-Kommission hat dazu am 21.10.2014 zwei Rechtstexte verabschiedet, die festlegen, wie die Beiträge der Banken an die in der EU geplanten Abwicklungsfonds berechnet werden.

Reihenfolge der Haftung

Da dieser Fonds jedoch erst ab 2016 zur Verfügung steht, könnten aktuell noch öffentliche Gelder dafür notwendig werden. Für die Abwicklung gilt dabei folgende schrittweise Haftung: Die Behörde würde zunächst sämtliche Anteilseigner in die Pflicht nehmen. Verluste würden zunächst von den Anteilseignern und anderen Gläubigern, die in Bankkapital investieren - etwa Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und nachrangigen Anleihen - getragen. Einlagen unter 100 000 EUR würden nicht angetastet – sie sind jederzeit vollständig gesichert. Einlagen von natürlichen Personen und KMU oberhalb von 100.000 EUR würden eine Vorzugsbehandlung - „Vorrangstellung der Einleger“ - genießen, die sicherstellt, dass diese Personen und KMU nicht vor anderen nicht abgesicherten Gläubigern Verluste auffangen müssen – das heißt sie stehen in der Bail-in-Hierarchie ganz unten. Ein Bail-in muss mindestens 8 % der gesamten Bankverbindlichkeiten umfassen. Oberhalb der Schwelle von 8 % könnte die Abwicklungsbehörde einer Bank erlauben, den Abwicklungsfonds in Anspruch zu nehmen, wobei die Mittel aus dem Fonds auf höchstens 5 % der Bankverbindlichkeiten begrenzt sind.

Fazit

Die EU und auch die EZB preschen mit ihren regulatorischen Vorgaben voran, und die Banken haben es schwer mit der Umsetzung hinterher zu kommen. Der Stresstest diente bereits dazu, dass sich die Banken mit deutlich mehr Eigenkapital ausgestattet haben. Die wirklich den Steuerzahler helfenden Maßnahmen folgen jetzt über die Aufsicht unter einheitlichem Standard und dem Aufbau eines Abwicklungsfonds. Dies stellt die Kreditinstitute vor weitere notwendige Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich Meldepflichten und (neuer) Bankenabgabe.

Autor: Christopher Brauckmann

Ansprechpartner:
Matthias Wieking
Geschäftsführer

Quellen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euroraums/Bankenunion/bankenunion.html

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/europas-banken-im-stresstest-25-institute-fallen-durch/10892818.html

BRRD-Umsetzungsgesetz: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2014-12-18-BRRD-Umsetzungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/banken-im-ezb-stresstest-nur-wer-sich-neu-erfindet-ueberlebt/10888914.html

SRM-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014L0059